SVEN KRÜGER Rechtsanwälte beraten Unternehmen und Privatpersonen erfahren und effizient im Medienrecht. Schwerpunkte bilden dabei das Presserecht und das Urheber- und Verlagsrecht.
Presserecht
Unternehmen und Privatpersonen können durch rechtswidrige Berichterstattung im Fernsehen, in Printmedien und im Internet erheblich und dauerhaft geschädigt werden. SVEN KRÜGER Rechtsanwälte beraten bereits im Vorfeld, um zu verhindern, dass es so weit kommt.
Darüber hinaus setzen SVEN KRÜGER Rechtsanwälte alle gegen rechtsverletzende Berichterstattung gegebenen Ansprüche durch. Dazu gehören Ansprüche auf Unterlassung rechtsverletzender Äußerungen, Berichtigung, Gegendarstellung, Schadensersatz und ggf. Geldentschädigung.
Urheber- und Verlagsrecht
SVEN KRÜGER Rechtsanwälte beraten zu allen Bereichen des Verlagsrechts und zu den für Verlage relevanten Fragestellungen aus dem Internetrecht, dem Datenschutzrecht, dem Titelschutz- und Markenrecht sowie dem Wettbewerbsrecht. Sie vertreten eine Reihe von Mandanten aus dem Verlagsbereich seit Jahren gerichtlich wie außergerichtlich.
Einen besonderen verlagsrechtlichen Schwerpunkt haben SVEN KRÜGER Rechtsanwälte in der Begleitung von Publikationsvorhaben. Durch Vorab-Prüfungen Buchmanuskripte oder investigative Medienbeiträge rechtlich „wasserdicht“ zu machen, ohne dass sie langweilig werden, gehört zu den schwierigsten Herausforderungen eines Verlagsanwalts. SVEN KRÜGER Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung mit solchen Aufgaben und profitieren dabei von ihrer Expertise in den besonders konfliktträchtigen Rechtsmaterien des Urheber-, Titelschutz-, Presse- und Medienrechts, aber auch des Strafrechts.